Schutz vor Außenlärm – Anforderungen an Fassaden und Fenster
Der Schutz von Wohn- und Arbeitsräumen vor Außenlärm (wie Straßenverkehr, Schienenverkehr oder Industrieanlagen) ist ein weiterer zentraler Bestandteil des Schallschutznachweises. Die Methodik hierzu wird in DIN 4109-1 (Anforderungen) und DIN 4109-2 (Berechnungen) definiert.
Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels
Ausgangspunkt der Berechnung ist der maßgebliche Außenlärmpegel La. Dieser wird in der Regel anhand der Verkehrsbelastung oder von Bebauungsplänen berechnet und in Lärmpegelbereiche eingestuft. Für den Nachweis ist derjenige Lärmpegel (Tag oder Nacht) ausschlaggebend, der zu den strengeren Anforderungen führt.
Das resultierende Bau-Schalldämm-Maß der Fassade
Die Anforderung an die Fassade wird als gesamtes bewertetes Bau-Schalldämm-Maß Rw,ges′ formuliert. Dieses Maß setzt sich aus den schalltechnischen Eigenschaften aller Teilflächen der Fassade zusammen.
Bei der Berechnung (nach der vereinfachten Formel der DIN 4109-2) müssen zwingend alle schallübertragenden Elemente berücksichtigt werden:
Die massiven oder leichten Außenwände.
Die Fenster (inklusive des Einflusses der Einbaufugen, die das Schalldämm-Maß des Fensters reduzieren können).
Elemente wie Rollladenkästen oder schallgedämmte Lüftungsöffnungen.
Zudem fließt das Verhältnis von der schallübertragenden Fassadenfläche zur Grundfläche des Empfangsraumes über den Korrekturwert KAL in die Festlegung der genauen Anforderung ein. Eine Besonderheit: Auch bei vereinbarten „erhöhten Anforderungen“ nach DIN 4109-5 werden die Werte für Außenbauteile gegenüber der DIN 4109-1 nicht pauschal erhöht, da ein zu stark abgesenkter Grundgeräuschpegel im Raum dazu führen kann, dass Innengeräusche (aus Nachbarräumen) störender wahrgenommen werden.